Die Kraftstoffbesteuerung für regenerative Energieträger hat sich nicht verhindern lassen. Unter dem Stichwort Energiesteuer findet sich die alte Kraftstoffbesteuerung und die Heizstoffbesteuerung wieder. Unterschieden werden muss nach dem Einsatzzweck, auch bei ein und derselben Substanz.

Wird beispielweise Rapsöl im LKW getankt, so ist das Rapsöl Mineralöl im Sinne der Steuergesetzgebung und unterliegt den entsprechenden Verordnungen. Wir das gleiche Rapsöl in einer Heizanlage genutzt, so ist es Heizöl - analog der Unterscheidung von Diesel und Heizöl. Diesel und Heizöl haben chemisch einen sehr ähnlichen Aufbau.

Pflanzenöl

steuerbefreit bis 2007 (Quote beachten!)
10 cent/l ab 2008
18 Cent/l ab 2009
26 Cent/l ab 2010
33 Cent/l ab 2011
45 Cent/l ab 2012

Biodiesel

9 Cent/l seit August 2006
9 Cent/l für 2007
15 Cent/l ab 2008
21 Cent/l ab 2009
27 Cent/ ab 2010
33 Cent/l ab 2011
45 Cent/l ab 2012

Zusätzlich zum Energiesteuersatz wird noch eine Biokraftstoffquote fällig, die irritierenderweise auch auf 100%igen Biokraftstoff erhoben wird. Regelung im Biokraftstoffquotengesetz BioKraftQuG. Hier wird vermutlich so gerechnet, dass die Kraftstoffquote eine Art Mindestversteuerung ist, die Übererfüllung der Quote ist nicht ohne weiteres in Geld umzuwandeln, da hierfür ein "Käufer" der Quote, d.h. jemand der nicht genug Biokraftstoffe beimischt gefunden werden müsste. Dies ist sehr vorteilhaft für die etablierte Mineralölbranche, da der Verwaltungsaufwand für branchenneue Biokraftstoffhändler im Verhältnis zum Ertrag sehr hoch ausfällt.

Biomotor liefert Pflanzenöle nach Wunsch als Kraftstoff inkl. Biokraftstoffquote oder als Heizstoff für BHKW versteuert und entlastet nach Energiesteuergesetz.